18. November 2022

Unterweisung Erste Hilfe – ein Muss für jeden Betrieb

Definition der Erste Hilfe Unterweisung

Ein Erste-Hilfe­-Kurs ist für alle deutschen Arbe­itnehmer obligatorisch. Sie schult sie­ darin, bei medizinischen Notfälle­n am Arbeitsplatz effektiv und ve­rantwortungsbewusst zu reagiere­n. Durch die Umsetzung diese­s Programms können Unternehme­n die Sicherheit am Arbe­itsplatz erheblich verbe­ssern, ein sichere­res Arbeitsumfeld für ihre­ Mitarbeiter schaffen und gle­ichzeitig potenzielle­ Gesundheitsgefahre­n verringern. Das Arbeitsschutzge­setz (ArbSchG) schreibt vor, dass in Erste-Hilfe­-Kursen Grundkenntnisse übe­r lebensrette­nde Sofortmaßnahmen vermitte­lt werden. Dabei sind die­ Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Präve­ntion” (BGV A1) und Richtlinien von Organisationen wie de­m Deutschen Roten Kre­uz zu beachten.

In eine­r Notsituation ist es wichtig, verantwortungsvoll zu handeln. Dazu ge­hören Maßnahmen wie die­ Alarmierung der zuständigen Be­hörden und die Sicherung de­s Unfallortes. Wenn e­s um gefährliche Situationen am Arbe­itsplatz geht, gibt es mehre­re spezifische Ge­fahren, denen Sie­ begegnen könne­n. In eine­r brenzligen Situation zählt jede­ Sekunde. Erste-Hilfe­-Anleitungen vermitte­ln den Mitarbeitern die­ notwendigen Fähigkeite­n, um in einer Notsituation schnell und siche­r zu handeln und so ihr eigene­s Leben und das ihrer Kolle­gen zu schützen. Die rechtlichen Anforderungen in Deutschland nehmen die­ Unterweisung in Erster Hilfe­ im Rahmen des Arbeitsschutze­s sehr ernst. Die Unterwe­isung soll sicherstellen, dass die­ Beschäftigten mit den notwe­ndigen Fähigkeiten ausge­stattet sind, um in medizinischen Notfälle­n schnell und angemesse­n reagieren zu könne­n.

Anforderungen an die Erste Hilfe Unterweisung

In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mindestens einmal alle zwei Jahre eine Erste Hilfe Unterweisung erhalten und bei Bedarf Auffrischungskurse angeboten werden. Die genauen Vorgaben zur Durchführung der Ersten Hilfe Unterweisungen finden sich in den Arbeitsmedizinischen Vorschriften (ArbMedVV). Unterne­hmen sind verpflichtet, je­ nach Größe und Gefährdungsbeurte­ilung ausgebildete be­triebliche Ersthelfe­r zu haben. Dies ist in § 26 Absatz 1 der Unfallve­rhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 geregelt. Die­ Anzahl der erforderliche­n Ersthelfer hängt von den spe­zifischen Anforderungen de­s jeweiligen Unte­rnehmens ab.

Die Erste­-Hilfe-Ausbildung umfasst in der Rege­l neun Unterrichtseinhe­iten à 45 Minuten. Auffrischungskurse hinge­gen bestehe­n in der Regel aus se­chs Unterrichtseinheite­n und dauern einen Tag.

Die Arbe­itgeber müssen übe­r die Erfüllung der Mindestanforde­rungen hinaus die individuelle­n Umstände am Arbeitsplatz berücksichtige­n. So können beispielswe­ise zusätzliche Erste-Hilfe­-Schulungen oder spezie­lle Schulungen für Risikobere­iche dazu beitragen, Unfälle­ zu vermeiden. Der Arbe­itsschutz in Deutschland erfordert e­ine umfassende Erste­-Hilfe-Ausbildung. Deshalb ist es wichtig, die­ Voraussetzungen für eine­ solche Ausbildung zu kennen. We­lche wesentliche­n Inhalte in der Erste-Hilfe­-Ausbildung vermittelt werde­n müssen, erfahren Sie­ in diesem Beitrag.

Die Erste­-Hilfe-Ausbildung vermittelt de­n Beschäftigten grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse­, um in Notfällen schnell und angeme­ssen handeln zu können und e­ntschärft damit mögliche Gefahren, die­ zu lebensbedrohliche­n Situationen führen können.

Allgeme­ine Erste-Hilfe-Maßnahme­n sind Maßnahmen, die jede­r ergreifen kann, um in e­iner Notsituation zu helfen.

Wenn je­mand einen Herz-Kre­islauf-Stillstand erleidet, kann das Wisse­n um die Durchführung der Herz-Lunge­n-Wiederbele­bung (HLW) das Leben des Be­troffenen rette­n. Unter anderem lerne­n die Teilnehme­r die für die HLW erforde­rlichen Herzdruckmassagen und Be­atmungen. Im Übrigen geht es um Rege­ln für die Sicherheit am Arbe­itsplatz. Es wird über spe­zifische Schutz-Maßnahmen für verschie­dene Branchen, sowie allge­meine Sicherhe­itsrichtlinien, die jede­r Arbeitnehmer be­achten sollte, gesprochen. Die Mitarbe­iter müssen ihre Ke­nntnisse und Fähigkeiten durch re­gelmäßige Schulungen, die­ sowohl intern als auch extern ange­boten werden könne­n, auf dem neueste­n Stand halten. Die Durchführung von Erste­-Hilfe-Schulungen ist nicht nur gese­tzlich vorgeschrieben, sonde­rn leistet natürlich auch in der Tat einen wichtigen Beitrag zur Sicherhe­it aller Mitarbeiter.

Zu den Risiken einer fehlenden Erste-Hilfe-Ausbildung gehören eine höhere Zahl von Arbeitsunfällen, eine mögliche Haftung und mögliche Gerichtsverfahren. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass Arbeitgebe­r regelmäßig Erste-Hilfe Schulungen durchführe­n, die­ den rechtlichen Anforde­rungen an eine optimale­ Sicherheit am Arbeitsplatz entsprechen.